Zahnbehandlung - was zahlt die Kasse?
Die Kosten für eine Zahnbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch im Rahmen der Regelversorgung übernommen. In einem von Zahnärzten und Krankenkassen erarbeiteten Leistungspaket wurden die Standardbehandlungen dieser Regelversorgung festgelegt.
So werden nur noch die Kosten übernommen, wenn es dem Zahnerhalt dient. Aber auch dabei gibt es Einschränkungen. Die Entfernung von Zahnstein wird nur einmal erstattet, weitere Zahnreinigungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden. Auch Wurzelbehandlungen werden nicht mehr übernommen. Bei Zahnersatz in Form von Kronen und Brücken wird nur noch ein Teil der Kosten für die Basisversion bezuschusst, in der Regel sind dies 50%. Alle darüber hinaus gehenden Kosten, wie für Keramikvollverblendungen, Inlays und Implantate werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und der Patient muss nach der Regelordnung den Eigenanteil und die Zusatzleistung an die Zahnärzte selbst tragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen den Patienten ein Bonusheft für den regelmäßigen Besuch des Zahnarztes zur Verfügung. Nimmt der Patient alle Vorsorgetermine wahr und verhindert durch regelmäßige Kontrolle und Behandlung größere und kostspieligere Zahnschäden, dann kann er mit diesem Bonusheft am Jahresende den von der Krankenkasse gewährleisteten Bonus einfordern. Wer die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen einhält, bekommt nach 5 Jahren zusätzlich einen Zuschuss von 20 %, nach 10 Jahren 30% von den Kassen.
Es empfiehlt sich also in jedem Fall für gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Je nach Versicherungsart und - höhe wird dann zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten für Wurzelbehandlung, Zahnreinigung oder höherwertigeren Zahnersatz übernommen. Eine Alternative zur Kostenexplosion im Krankenwesen, die Schule machen könnte, bietet die Gruppe Zahnarzt Köln.
Die gesetzlichen Krankenkassen stellen den Patienten ein Bonusheft für den regelmäßigen Besuch des Zahnarztes zur Verfügung. Nimmt der Patient alle Vorsorgetermine wahr und verhindert durch regelmäßige Kontrolle und Behandlung größere und kostspieligere Zahnschäden, dann kann er mit diesem Bonusheft am Jahresende den von der Krankenkasse gewährleisteten Bonus einfordern. Wer die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen einhält, bekommt nach 5 Jahren zusätzlich einen Zuschuss von 20 %, nach 10 Jahren 30% von den Kassen.
Es empfiehlt sich also in jedem Fall für gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Je nach Versicherungsart und - höhe wird dann zumindest ein Teil der zusätzlichen Kosten für Wurzelbehandlung, Zahnreinigung oder höherwertigeren Zahnersatz übernommen. Eine Alternative zur Kostenexplosion im Krankenwesen, die Schule machen könnte, bietet die Gruppe Zahnarzt Köln.
Zahnarzt Köln nennt sich eine Gruppe von Zahnärzten, die sich zusammengeschlossen haben, um ihren Patienten die neuen KeydexPlus Leistungen bieten zu können. Mit KeydexPlus werden für den Patienten auf einer von der Gruppe Zahnarzt Köln seriös kalkulierten Grundlage Festpreise für alle angebotenen Leistungen geschaffen.



